Huub Stevens hat seine Entscheidung erklärt, seine Kandidatur für das Ehrenpräsidium des FC Schalke 04 zurückzuziehen, und bezeichnete diesen Schritt als schwierig, aber angesichts der jüngsten Entwicklungen rund um den Verein als notwendig.
Die Schalke-Legende, die gemeinsam mit Clemens Tönnies für das Ehrenpräsidium kandidieren sollte, bestätigte, dass sich beide nach aufkommenden Bedenken und Diskussionen über ihre Kandidatur sowie einen geplanten Satzungsänderungsantrag zum Rückzug entschlossen haben.
Im Gespräch mit SPORT1 betonte Stevens, dass ihm diese Entscheidung alles andere als leichtgefallen sei und keinesfalls als Handlung gegen den Verein verstanden werden dürfe.
„Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Es war nie meine Absicht, Schalke zu schaden. Die Entwicklung der vergangenen Zeit hat mich jedoch zu diesem Schritt bewogen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.“
Trotz seines Rückzugs bekräftigte der 72-Jährige seine tiefe Verbundenheit mit dem Verein und stellte klar, dass seine Zuneigung zu Schalke unverändert geblieben ist.
„Schalke wird für mich immer etwas Besonderes bleiben und einen festen Platz in meinem Herzen haben. Daran ändert auch diese Entscheidung nichts.“
Berichten zufolge wurde der Rückzug durch vereinsinterne Vorbehalte gegen ihre Kandidatur sowie einen umstrittenen Satzungsänderungsantrag beeinflusst, der Mitgliedern des Ehrenpräsidiums öffentliche Stellungnahmen zum Verein untersagen würde.
In einem gemeinsamen Schreiben, aus dem Bild zitiert, erläuterten Stevens und Tönnies ihre Beweggründe:
„In den vergangenen Wochen haben wir in vielen Gesprächen aber auch gemerkt, dass es rund um unsere Kandidatur für das Ehrenpräsidium Vorbehalte und Diskussionen gibt. Gepaart mit dem Antrag auf Satzungsänderung in Bezug auf das Ehrenpräsidium (Stichwort Maulkorb), den der Aufsichtsrat in letzter Instanz nicht einkassiert hat, sind wir nach reiflicher Überlegung zu der Entscheidung gelangt, unsere Kandidatur für dieses Jahr zurückzuziehen. Eine Mitwirkung in diesem so wichtigen Gremium mit dem eingeschränkten Recht auf freie Meinungsäußerung kann für uns keine Option sein.“